Wie im Parlament heute in Bern entschieden wurde, können wiederholt fehlbare Autofahrer im Ausland, welche dort den Führerausweis entzogen bekommen, in der Schweiz nicht dafür bestraft werden.
So berichtet der Tagesanzeiger.
Da ich beruflich und auch als potentieller Firmengründer auf das Auto angewiesen bin, müsste ich diese Entscheidung ja eigentlich gut finden. Oder doch nicht? NEIN – wer so schnell gefahren ist, dass er den Führerausweis in einem Land abgeben muss das auf ein geordnetes Polizeiwesen zählen kann, der soll das „Billet“ auch in der Schweiz abgeben müssen!